Wärmebild & Nachtsicht – richtig beraten, sicher gekauft.
Handgerät, Vorsatz oder Zielfernrohr? Wir helfen dir, das passende Gerät zu finden – mit klarem Überblick zur Rechtslage in deinem Bundesland.
Die drei Gerätetypen im Vergleich
Wärmebild- und Nachtsichttechnik unterscheidet sich vor allem im Einsatz und in der rechtlichen Einordnung. Der schnelle Überblick:
| Beobachtungsgerät (Handgerät / Monokular) | Vorsatz- / Aufsatzgerät (Clip-On) | Wärmebild-Zielfernrohr (integriert) | |
|---|---|---|---|
| Einsatz | Ansprechen, Beobachten, Nachsuche | Vor dem Tagzielfernrohr montiert, für die Nacht | Eigenständiges Zielfernrohr mit Wärmebild |
| Montage | Freihand, keine Waffe | Auf das ZF aufgesetzt | Fest auf der Waffe |
| Erwerb | frei verkäuflich | erwerbsberechtigt (WBK) | erwerbsberechtigt |
| Einsatz Jagd | erlaubt | Ländersache – je Bundesland | meist verboten |
| Ideal für | Alle Jäger, Einstieg | Schwarzwild-Nachtansitz | Profis, wo zulässig |
| ab ca. | 699 € | 1.499 € | 2.499 € |
Richtwerte. Rechtslage Stand Juni 2026 – keine Rechtsberatung, maßgeblich ist das jeweilige Landesjagdgesetz.
Wärmebild-Berater
Drei Fragen – wir empfehlen den passenden Gerätetyp samt Rechtslage in deinem Bundesland.
Welches Gerät passt zu dir?
Inkl. rechtlichem Hinweis je Bundesland.
Häufige Fragen zur Rechtslage
Darf ich ein Wärmebild-Handgerät besitzen?
Ja. Reine Beobachtungs- und Handgeräte ohne Waffenmontage sind frei verkäuflich und unterliegen nicht dem Waffengesetz. Sie dürfen zum Ansprechen und zur Nachsuche eingesetzt werden.
Was gilt für Vorsatz-/Aufsatzgeräte?
Seit der WaffG-Änderung 2020 dürfen Jagdscheininhaber Nachtsicht-Vorsatzgeräte in Deutschland erwerben und besitzen (Erwerbsberechtigung über die WBK). Ob und wie sie bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, regelt das jeweilige Landesjagdgesetz.
Sind Wärmebild-Zielfernrohre erlaubt?
Fest integrierte Wärmebild-Zielfernrohre sind in den meisten Bundesländern für die Jagd nicht zugelassen. Bitte vor dem Einsatz immer das aktuelle Landesrecht prüfen.
Rechtslage je Bundesland – kurz
Bayern: Vorsatzgeräte bayernweit auf Schwarzwild freigegeben. Baden-Württemberg & Niedersachsen: auf Schwarzwild zugelassen (teils mit Auflagen). Österreich: je nach Landesjagdgesetz unterschiedlich. Stand Juni 2026 – ohne Gewähr.
Aufbewahrung ab 2026
Montierbare Nachtsichtvorsatzgeräte sollten wie waffenrechtlich relevante Teile sicher verwahrt werden (Tresor nach DIN/EN 1143-1, Grad 0 oder höher). Beachte die jeweils geltenden Vorgaben.
Alle Angaben Stand Juni 2026 und ohne Gewähr – sie ersetzen keine Rechtsberatung.
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